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   BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79   

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BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79 (https://dejure.org/1979,3162)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1979 - 6 C 4.79 (https://dejure.org/1979,3162)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1979 - 6 C 4.79 (https://dejure.org/1979,3162)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach Ableistung des

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79
    Die Aufklärungsrüge der Revision (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) muß schon daran scheitern, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus eine - weitere - Sachaufklärung nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).

    Die Unterlassung einer (weiteren) Beweisaufnahme in dieser Richtung durch das Verwaltungsgericht ist nach alledem verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 19.06.1979 - 6 C 39.77
    Auszug aus BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79
    Die Aufklärungsrüge der Revision (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) muß schon daran scheitern, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus eine - weitere - Sachaufklärung nicht aufdrängen mußte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).

    Die Unterlassung einer (weiteren) Beweisaufnahme in dieser Richtung durch das Verwaltungsgericht ist nach alledem verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79
    Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 55, 217 [219, 220]) - davon ausgegangen, daß es bei der Prüfung der Frage, ob eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG vorliegt, der konkreten Feststellung bedarf, ob die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist.
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Auszug aus BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79
    Diese Rüge greift schon deswegen nicht durch, weil in der Revisionsbegründung die nach § 139 Abs. 2 Sstz 2 VwGO erforderlichen Darlegungen darüber fehlen, welche besonderen in der Persönlichkeitsstruktur des Klägers angelegten Umstände die - nur als Ausnahme in Betracht kommende - Hinzuziehung eines Sachverständigen geboten hätten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 44, 152 [155]; Beschlüsse vom 20. August 1976 - BVerwG 6 CB 44.76 -, vom 26. April 1977 - BVerwG 6 C 11.77 - und vom 23. Oktober 1978 - BVerwG 6 C 20.77 -).
  • BVerwG, 20.08.1976 - 6 CB 44.76

    Darlegungserfordernis gelegentlicher Lücken einer unmittelbaren Aufzeichnung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79
    Diese Rüge greift schon deswegen nicht durch, weil in der Revisionsbegründung die nach § 139 Abs. 2 Sstz 2 VwGO erforderlichen Darlegungen darüber fehlen, welche besonderen in der Persönlichkeitsstruktur des Klägers angelegten Umstände die - nur als Ausnahme in Betracht kommende - Hinzuziehung eines Sachverständigen geboten hätten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 44, 152 [155]; Beschlüsse vom 20. August 1976 - BVerwG 6 CB 44.76 -, vom 26. April 1977 - BVerwG 6 C 11.77 - und vom 23. Oktober 1978 - BVerwG 6 C 20.77 -).
  • BVerwG, 20.04.1979 - 6 C 30.77
    Auszug aus BVerwG, 22.08.1979 - 6 C 4.79
    Die Unterlassung einer (weiteren) Beweisaufnahme in dieser Richtung durch das Verwaltungsgericht ist nach alledem verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. April 1979 - BVerwG 6 C 30.77 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - und vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 C 100.78 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 6 C 43.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Notwendigkeit einer

    Im übrigen wäre es gegebenenfalls Sache des in der mündlichen Verhandlung am 14. Februar 1979 anwesenden Prozeßbevollmächtigten des Klägers gewesen, im Anschluß an die Parteivernehmung des Klägers durch zweckentsprechende Anträge auf eine weitere ihm notwendig erscheinende Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht hinzuwirken (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 22. August 1979 - BVerwG 6 C 4.79 - mit Nachweisen).
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